Imkerei Stefan Leifgen
 Imkerei Stefan Leifgen  

 

 

 Hygieneleitsatz

 

   Die Qualität der Sauberkeit und

    Verarbeitung von Lebensmitteln,

               

        welche ich als Mensch von Anderen erwarte,

 

erbringen wir und weisen auf die Verordnung Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments vom 29.04.2004 bzw. des deutschen Lebensmittelhygienerechts bzw. Verordnung, hin.



Hier die wesentlichen hygienischen Anforderungen:

 

  • Die Arbeits- bzw. Verarbeitungsräume sind in saubere (Entdeckeln der Honigwabe und Schleudern) und unsaubere Bereiche (Lagerung von Material wie z. Bsp. Beuten) zu trennen. Der Schleuder- und Abfüllraum darf
    anderweitig nicht benutzt werden z.Bsp. als Abstellplatz
  • Arbeitsräume müssen leicht zu reinigen sein, z. Bsp. gefliester Fußboden und kein Teppich oder Betonboden, ebenso die Wände (Tapete kann nicht gereinigt
    werden).
  • Lüftungsmöglichkeiten, z. Bsp. Fenster, müssen mit Insektenschutzgitter ausgerüstet sein und demnach bienendicht sein
  • Es müssen Handwaschbecken mit fließendem Wasser, sowie Spender für Seifen- bzw. Desinfektionsmittel und Einweghandtücher aus Papier vorhanden sein
    für die persönliche Reinigung vor Beginn der Arbeiten.
  • Arbeitsgeräte sind aus rostfreien Materialien oder aus Kunststoffen in lebensmitteltauglicher Qualität. Herkömmliche Kunststoffeimer haben keine lebensmitteltaugliche Qualität da hier ggf. ein Abrieb der Kunststoffoberfläche stattfindet und dieser Abrieb in den Honig gelangt.
  • Arbeitsgeräte müssen aus korrosionsbeständigem Material (z.Bsp. Edelstahl) sein. Auf Arbeitsgeräte aus Holz oder verzinktem Material ist zu verzichten
  • Verunreinigungen des Honigs durch gefährliche Stoffe, z. Bsp. Glassplitter durch nicht abgekapselte Glühbirnen bzw. Lampen mit Glasabdeckungen, sind verboten. Lampen müssen einen Splitterschutz haben.
  • Es muss ein ausreichender Platz zum Abstellen von Waben vorhanden sein damit diese nicht auf dem Boden abgestellt werden müssen  

 

Wir „verschärfen“ diese Forderungen und machen uns freiwillig weitere Auflagen:

  • Das betreten des Verarbeitungsraumes ist nur in den dafür vorgesehen Schuhen mit Überzieher erlaubt
  • Bei der Verarbeitung von Honig sind ein Haarnetz bzw. Handschuhe zu tragen

 



 

 

                                                                   

 

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Imkerei

Stefan Leifgen

- Bienensachverständiger (Gutachter)

- Honigsachverständiger (Gutachter)

- Zertifizierter Züchter DE-11-211

 

Wolfsheide 8

52525 Waldfeucht, Ortsteil Obspringen

 

 

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